Wohnraumanpassung
Die Wohnung muss Ihren speziellen Lebensumständen angepasst werden?Kein Thema, die Bau AG Kaiserslautern kümmert sich darum!
Die Pflegeversicherung zahlt bei vorhandener Pflegestufe (mind. Pflegestufe 1) auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Maßnahmen die der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes dienen. Der Antrag ist an die zuständige Pflegekasse bei der Krankenversicherung zu richten.
Die Pflegekassen zahlen eventuell finanzielle Zuschüsse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ des Pflegebedürftigen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Beispiele für Umbauten für die Pflege zu Hause – soweit technisch möglich – sind:
– Badumbauten (Dusche statt Wanne),
– ebenerdiger Zugang zur Dusche,
– Türverbreiterungen für den Rollator oder den Rollstuhl,
– das Beseitigen von Türschwellen, Rampen etc.
Dabei wird der gesamte Umbau der Wohnung – z. B. Badumbau und Türverbreiterung – als eine Maßnahme betrachtet.
Wichtig: Mit der Baumaßnahme kann erst begonnen werden, wenn der Antrag von der Pflegekasse bewilligt wurde.
Bei Mietwohnungen ist die Genehmigung des Vermieters beizulegen.
Nach Eingang des Antrags zur Wohnraumanpassung bei der Bau AG Kaiserslautern wird vor Ort generell geprüft ob ein Umbau technisch durchzuführen ist.
Alles Weitere leitet die Bau AG Kaiserslautern für Sie in die Wege.
Für mehr Informationen wenden Sie sich an das Sozialmanagement der Bau AG Kaiserslautern, Tel.: 0631 36 40-118, sozialmanagement@bau-ag-kl.de