Insolvenzen, Werksschließungen, Kurzarbeit, Lohnkürzungen - treffen können diese Dinge fast jeden von uns. Schnell gerät man unverschuldet in eine solche Situation und die Schuldenfalle droht zuzuschnappen.
Schon ist man mit zwei Monatsmieten im Rückstand und die Bau AG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt. Doch es liegt nicht in unserem Interesse, Mietern, die ihre Miete jahrelang pünktlich bezahlt haben, eine solche Kündigung auszusprechen. Deshalb bitten wir Sie: ergreifen Sie rechtzeitig die Initiative und informieren Sie uns in einer solchen Situation.
Wir sind stets bemüht, in einem solchen Fall mit Ihnen gemeinsam einen Lösung zu finden. Je schneller wir über Ihre Situation Bescheid wissen, desto eher können wir oder unser Schuldnerberater reagieren und eine für alle akzeptable Lösung finden.
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